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Erziehungs­beistandschaft / Betreuungshilfe

Die Erziehungsbeistandschaft bzw. Betreuungshilfe nach § 30 SGB VIII ist eine Hilfeleistung, die individuell auf Kinder und Jugendliche abgestimmt wird und im direkten 1:1-Kontakt erfolgt. 

Gemeinsam mit dem Jugendamt, den jungen Menschen und gegebenenfalls den Erziehungsberechtigten werden realistische und alltagsnahe Ziele definiert. Mögliche Ziele können die Stabilisierung des schulischen oder beruflichen Alltags, die Stärkung sozialer Kompetenzen oder die Bearbeitung von Konflikten im familiären Umfeld sein.

Unsere sozialpädagogischen Fachkräfte arbeiten mit den jungen Menschen in Beratungsgesprächen, durch fördernde Aktivitäten und die Einbeziehung ihrer Lebenswelt, um vorhandene Ressourcen sichtbar zu machen und gezielt einzusetzen. Der Betreuungsprozess wird regelmäßig reflektiert und an aktuelle Gegebenheiten angepasst.

Die Hilfe ist langfristig angelegt und kann den jungen Menschen Orientierung und Raum für individuelle Entfaltung schaffen. Sie kann die Eigenverantwortung stärken und die Fähigkeit fördern, Herausforderungen selbstständig zu bewältigen.

Sozialpädagogische Familienhilfe

Die Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII ist eine Hilfeleistung, die auf die spezifischen Bedürfnisse der gesamten Familie eingeht und darauf ausgerichtet ist, das Wohlergehen der Kinder zu sichern und eine förderliche Erziehung zu unterstützen.

Gemeinsam mit der Familie und dem Jugendamt werden Ziele entwickelt, wie die Stärkung der Handlungsfähigkeit der Familie im Alltag, die Förderung organisatorischer Kompetenzen oder die Unterstützung beim Aufbau neuer Strukturen in der Lebenswelt.

Unsere sozialpädagogischen Fachkräfte begleiten die Familien durch individuelle Beratung und unterstützende Maßnahmen, um vorhandene Ressourcen sichtbar zu machen und gezielt einzusetzen. Der Prozess wird regelmäßig reflektiert und an aktuelle Gegebenheiten angepasst.

Diese langfristig angelegte Hilfe kann neue Perspektiven schaffen und den Familien Orientierung bieten sowie die Möglichkeit, langfristig eigenständige Lösungen zu entwickeln.

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Die Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII ist eine Hilfeleistung, die individuell auf einen einzelnen jungen Menschen abgestimmt ist und auf eine enge 1:1-Begleitung setzt. Sie richtet sich an junge Menschen, die beispielsweise durch andere Betreuungsformen nicht erreicht werden oder sich diesen entziehen.

Gemeinsam mit dem Jugendamt und den jungen Menschen werden Ziele definiert, wie etwa der Abbau von Krisen, die Förderung von Stärken und Fähigkeiten oder die Unterstützung bei der Bewältigung von Herausforderungen.

Unsere sozialpädagogischen Fachkräfte begleiten die jungen Menschen durch intensive Beziehungsarbeit und individuell angepasste Maßnahmen, um vorhandene Ressourcen sichtbar zu machen und gezielt einzusetzen. Der Betreuungsprozess wird regelmäßig reflektiert und flexibel an Veränderungen in der Lebenssituation angepasst.

Diese langfristig angelegte Hilfe kann Orientierung schaffen, die soziale Integration fördern und die jungen Menschen dabei unterstützen, ein selbst bestimmtes Leben zu führen.

Ausschlusskriterien

Unsere Hilfeleistungen können nicht angeboten werden, wenn ein akutes selbst- oder fremdgefährdendes Verhalten, eine akute psychotische Störung oder eine aktive Suchtmittelabhängigkeit vorliegt. In solchen Fällen sind spezialisierte Angebote notwendig, um eine angemessene Unterstützung sicherzustellen.