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Ambulante Hilfeleistungen

Erziehungs­beistandschaft

Die Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII ist eine Hilfsmethode für junge Menschen, die auf ein einzelnes Kind oder einen einzelnen Jugendlichen zugeschnitten ist. Ziel ist es, die Entwicklung und Selbstständigkeit des jungen Menschen zu fördern und ihm dabei zu helfen, Strategien für die Bewältigung schwieriger Situationen zu entwickeln.

Die Klient*innen bekommen in einem geschützten Rahmen die Möglichkeit, ihre Bedürfnisse zu definieren und diese in einem realisierbaren Kontext zu verwirklichen. Als Methoden werden unter anderem intensive Beratungsgespräche sowie die Durchführung von fördernden Freizeitaktivitäten angewandt. Zudem wird angestrebt, die Lebenswelt der betroffenen Person nach Möglichkeit in die Zusammenarbeit einzubeziehen, um jede vorhandene Ressource sichtbar zu machen. Der Betreuungsprozess wird stets mit allen Beteiligten reflektiert und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst.

Durch die Hilfsmethode der Erziehungsbeistandschaft besteht die Möglichkeit, eine Fremdunterbringung zu vermeiden. Zudem sind die Hilfen längerfristig angelegt, um in vollem Umfang von der Beziehungsarbeit profitieren zu können.

Ausschlusskriterien sind ein akutes selbst- und/oder fremdgefährdendes Verhalten, eine akute psychotische Störung sowie eine akute Suchtmittelabhängigkeit.

Sozialpädagogische Familienhilfe

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) nach § 31 SGB VIII richtet sich an ganze Familien, die Unterstützung bei der Erziehung wünschen oder bei denen die Hilfe als notwendige Maßnahme zur Gewährleistung des Wohls der Kinder bestimmt wurde. Die Hilfe soll dazu beitragen, die Familie pädagogisch zu unterstützen und ihr zu helfen, eine angemessene Erziehung für die Kinder sicherzustellen.

Die pädagogischen Fachkräfte fördern die Handlungsfähigkeiten der Familie für die Bewältigung von alltäglichen Herausforderungen sowie organisatorische Kompetenzen zur präventiven Herstellung von Handlungssicherheit. Wenn die Familie isoliert ist, unterstützen sie dabei, Schritt für Schritt wieder Kontakt zur Außenwelt aufzunehmen und neue Strukturen in ihrer Lebenswelt aufzubauen. Sie fördern auch den Beziehungsaufbau und die Aufrechterhaltung von Kontakten zu anderen Institutionen.

Ein wichtiger Schwerpunkt der SPFH ist die Unterstützung von Familien bei der Erziehung von Säuglingen und Kleinkindern, indem sie ihnen Grundkompetenzen vermitteln, um ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Durch die Hilfsmethode der SPFH besteht die Möglichkeit, eine Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen zu vermeiden. Die Hilfen sind längerfristig angelegt, um in vollem Umfang von der Beziehungsarbeit profitieren zu können.

Ausschlusskriterien sind ein akutes selbst- und/oder fremdgefährdendes Verhalten, eine akute psychotische Störung sowie eine akute Suchtmittelabhängigkeit.

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII ist auf einen einzelnen jungen Menschen ausgerichtet und bietet ein besonders fokussiertes Betreuungssetting.

Ziel ist es, Klient*innen, die sich sonstigen Betreuungsformen entziehen oder von diesen nicht erreicht werden können, über eine intensive Beziehungsarbeit ein individuelles pädagogisches Angebot zu schaffen.

Es werden die Stärken und Fähigkeiten des jungen Menschen herausgearbeitet und gefördert, um ihn bei der Bewältigung seiner Probleme und Herausforderungen zu unterstützen.

Gemeinsam wird an einer sozialen Integration und der Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens gearbeitet. Falls vorhanden, steht jedoch zunächst der Abbau von selbst- und fremdgefährdenden Krisen im Fokus der Zusammenarbeit.

Die Hilfeform ist darauf ausgerichtet, sofort auf Veränderungen in der Lebenssituation der betroffenen Person reagieren zu können und schnell notwendige Schritte einleiten zu können. Ziel ist es, zu verhindern, dass sich problematische Strukturen in der Lebenssituation der jungen Menschen verfestigen und sich zu einem größeren Problem entwickeln.

Die Hilfe ist längerfristig angelegt, um zunächst den oftmals schwierigen Zugang zu den Klient*innen herzustellen. Anschließend ist es die Aufgabe der pädagogischen Fachkraft, eine stabile Instanz in der Beziehung zu den jungen Menschen darzustellen, die oftmals von zahlreichen Beziehungsabbrüchen gekennzeichnet ist.

Ausschlusskriterien sind ein akutes selbst- und/oder fremdgefährdendes Verhalten, eine akute psychotische Störung sowie eine akute Suchtmittelabhängigkeit.