Youventa

Individuelle Begleitung, die stärkt

Erziehungs­beistandschaft,

Betreuungs­hilfe nach § 30 SGB VIII

Ambulant, wirksam, partnerschaftlich

Wenn junge Menschen Orientierung brauchen, bietet die Erziehungsbeistandschaft einen geschützten Rahmen für persönliche Entwicklung. Im direkten 1:1-Kontakt begleiten wir Kinder und Jugendliche dabei, Konflikte zu bearbeiten, Ziele zu entwickeln und neue Perspektiven zu entdecken.

Unsere sozialpädagogischen Fachkräfte setzen auf Beziehung, Verlässlichkeit und echte Teilhabe. Gemeinsam mit dem Jugendamt, den jungen Menschen und ggf. ihren Sorgeberechtigten gestalten wir realistische, alltagsnahe Schritte – sei es in Schule, Familie oder im sozialen Umfeld.

Für wen ist das Angebot gedacht?

Merkmale der Hilfe

Ablauf der Hilfe

  1. Antragstellung beim zuständigen Jugendamt
  2. Prüfung der Voraussetzungen und Erstellung der Hilfeplanung gemeinsam mit dem Jugendamt
  3. Durchführung der Hilfsmaßnahme durch Youventa mit individueller Begleitung
  4. Regelmäßige Evaluation und Fortschreibung der Ziele bis zum Abschluss der Hilfe

Häufige Fragen

Ein Erziehungsbeistand begleitet Kinder und Jugendliche individuell im Alltag – aufsuchend, verbindlich und auf Augenhöhe. Die Arbeit setzt dort an, wo echte Veränderung stattfindet: im Lebensumfeld des jungen Menschen. Ob Tagesstruktur, schulische Anbindung, soziale Kompetenzen oder die Entwicklung realistischer Perspektiven – die Hilfe richtet sich konsequent nach dem individuellen Bedarf, nicht nach einem Schema.

Die Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bis in der Regel 18 Jahre – in begründeten Fällen bis 21. Sie ist geeignet, wenn im Alltag verlässliche Begleitung gebraucht wird: bei Orientierungslosigkeit, Schulproblemen, Beziehungsabbrüchen oder belastenden familiären Situationen. Hilfe ist ein Recht – kein Zeichen von Versagen.

Die Kosten trägt das zuständige Berliner Jugendamt. Grundlage ist ein Antrag auf Hilfe zur Erziehung und die Feststellung des Bedarfs im Hilfeplanverfahren.

Nach Bewilligung durch das Jugendamt und gemeinsam vereinbartem Hilfeplan beginnt die Begleitung. Ziele werden klar formuliert, in konkrete Schritte übersetzt und regelmäßig überprüft – im Hilfeplangespräch, gemeinsam mit dem jungen Menschen und dem Jugendamt. Wie lange die Hilfe läuft, hängt vom individuellen Bedarf ab und wird fortlaufend angepasst.

Nein. Die Erziehungsbeistandschaft richtet sich an den jungen Menschen – ihm gehört die Hilfe. Eltern oder Sorgeberechtigte werden einbezogen, wenn das sinnvoll ist und alle Beteiligten zustimmen. Diese Trennung schafft Vertrauen und Raum für echte Veränderung.

Kontakt

Jugendämter, Familien oder Fachkräfte können sich direkt an uns wenden, um freie Kapazitäten zu prüfen oder eine Beratung zum Verfahren zu erhalten. Für weitere Informationen stehen wir gern zur Verfügung.