Youventa

Teilhabe sichern – Entwicklung fördern

Ambulante Eingliederungshilfe
nach § 35a SGB VIII

Herausforderungen meistern

Kinder und Jugendliche mit seelischen Belastungen stehen oft vor großen Herausforderungen in Schule, Familie oder sozialem Umfeld.
Unsere ambulante Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII richtet sich an junge Menschen, deren seelische Gesundheit beeinträchtigt oder bedroht ist und die dadurch in ihrer Teilhabe eingeschränkt sind.

Ziel ist, ihre Entwicklung zu fördern, Stabilität aufzubauen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu sichern.
Unsere sozialpädagogischen Fachkräfte begleiten sie individuell, ressourcenorientiert und alltagsnah.

Für wen ist das Angebot gedacht?

Merkmale der Hilfe

Ablauf der Hilfe

  1. Antragstellung beim zuständigen Jugendamt
  2. Psychotherapeutische Stellungnahme zur seelischen Gesundheit beim zuständigen KJPD
  3. Prüfung der Voraussetzungen und Erstellung der Hilfeplanung gemeinsam mit dem Jugendamt
  4. Durchführung der Hilfsmaßnahme durch Youventa mit individueller Begleitung
  5. Regelmäßige Evaluation und Fortschreibung der Ziele bis zum Abschluss der Hilfe

Häufige Fragen

Die Ambulante Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII richtet sich an Kinder und Jugendliche, deren Teilhabe am Alltag aufgrund einer (drohenden) seelischen Behinderung wesentlich eingeschränkt ist – etwa bei ADHS, Angststörungen, Depressionen oder Erkrankungen aus dem Autismus-Spektrum, die Schule, Freizeit oder soziales Miteinander spürbar beeinträchtigen.

Therapie behandelt. Eingliederungshilfe begleitet im Alltag. Beides kann sinnvoll parallel laufen und ergänzt sich. Unsere Fachkräfte sind keine Therapeuten – sie unterstützen konkret dabei, den Schulalltag zu bewältigen, soziale Situationen zu navigieren und tragfähige Alltagsstrukturen aufzubauen. Die Hilfe ersetzt keine therapeutischen Leistungen, sondern schließt eine wichtige Lücke dazwischen.

Über einen Antrag beim zuständigen Jugendamt. In der Regel ist dafür eine ärztliche oder psychologische Stellungnahme erforderlich, die den Bedarf belegt. Das Jugendamt prüft anschließend die gesetzlichen Voraussetzungen und leitet bei Bewilligung das Hilfeplanverfahren ein.

Das richtet sich nach den vereinbarten Zielen im Hilfeplan. Manche Kinder brauchen Unterstützung bei Schulstruktur und Aufgabenorganisation, andere bei sozialen Situationen, Stressregulation oder dem Umgang mit Übergängen. Die Hilfe ist alltagsnah und ressourcenorientiert – sie findet dort statt, wo sie gebraucht wird, und passt sich dem Kind an, nicht umgekehrt.

Kontakt

Jugendämter, Familien oder Fachkräfte können sich direkt an uns wenden, um freie Kapazitäten zu prüfen oder eine Beratung zum Verfahren zu erhalten. Für weitere Informationen stehen wir gern zur Verfügung.