Youventa

Individuell, wirksam, nah am Menschen

Ambulante Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe

Ambulante Erziehungshilfen
und Eingliederungshilfe nach § 27 SGB VIII

Kinder, Jugendliche und Familien stehen heute oft vor komplexen Herausforderungen. Unsere ambulanten Hilfen zur Erziehung bieten passgenaue Unterstützung – dort, wo sie gebraucht wird: im direkten Lebensumfeld.

Als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind wir Partner für Jugendämter, Familien und junge Menschen. Unsere Angebote nach §§ 27, 30, 31, 35 und 35a SGB VIII fördern Eigenverantwortung, soziale Stabilität und persönliche Entwicklung. Jedes Angebot wird auf Grundlage einer Hilfeplanung mit dem Jugendamt individuell abgestimmt.

Youventa steht für alltagsnahe, niedrigschwellige und langfristig wirksame Hilfe. Wir glauben an Potenziale – und daran, dass echte Veränderung in Beziehung beginnt.

Alle Leistungen

Ambulantes sozialpädagogisches (Krisen-)Clearing nach § 27 Abs. 2 SGB VIII

Youventa klärt den Unterstützungsbedarf in komplexen Familiensituationen und ermöglicht passgenaue Anschlusshilfen nach § 27 Abs. 2 SGB VIII. Unsere Fachkräfte arbeiten systemisch, ergebnisoffen und aufsuchend im Lebensumfeld. Ziel ist eine fundierte Einschätzung zum Wohl des Kindes.

Erziehungsbeistandschaft / Betreuungshilfe
nach § 30 SGB VIII

Youventa begleitet Kinder und Jugendliche in Berlin mit 1:1-Unterstützung nach § 30 SGB VIII. Die Hilfe stärkt Stabilität, soziale Kompetenzen und persönliche Entwicklung. Unsere Fachkräfte arbeiten alltagsnah, fördern Ressourcen und entlasten Familien.
Ziel ist es, junge Menschen zu stärken und ihre Teilhabe zu sichern.

Sozialpädagogische Familienhilfe
nach § 31 SGB VIII

Youventa unterstützt Familien mit sozialpädagogischer Familienhilfe nach § 31 SGB VIII. Die Hilfe stärkt Erziehungskompetenz, Alltagsstrukturen und familiäre Stabilität. Unsere Fachkräfte arbeiten lösungsorientiert und entlasten im Alltag. Ziel ist eine verlässliche Orientierung und eine Verbesserung des Familienlebens.

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
nach § 35 SGB VIII

Youventa unterstützt junge Menschen mit hohem Hilfebedarf durch ISE nach § 35 SGB VIII. Der Fokus liegt auf Stabilisierung, Krisenbewältigung und individueller Entwicklung. Unsere Fachkräfte begleiten eng, stärken Ressourcen und fördern soziale Integration.
Die Maßnahme schafft Halt, Orientierung und sichere Perspektiven.

Ambulante Eingliederungshilfe
nach § 35a SGB VIII

Youventa unterstützt Kinder und Jugendliche mit seelischen Belastungen nach § 35a SGB VIII. Die Hilfe stärkt psychische Stabilität, Teilhabe und Orientierung. Unsere Fachkräfte fördern individuelle Entwicklung und soziale Kompetenzen. Ziel ist es, junge Menschen zu entlasten und nachhaltig zu stabilisieren.

Häufige Fragen

Das hängt von der jeweiligen Situation ab. Das Clearing nach § 27 SGB VIII hilft, die Lage gemeinsam einzuschätzen, bevor eine konkrete Hilfe eingeleitet wird. Die Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII begleitet junge Menschen individuell im Alltag. Die Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII unterstützt die gesamte Familie. Die Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII kommt bei besonders komplexen Situationen zum Einsatz. Die Ambulante Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII richtet sich an Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung. Das zuständige Jugendamt berät Sie zu den Möglichkeiten – im Hilfeplanungsgespräch klären wir gemeinsam, ob Youventa der richtige Träger für Sie ist.
Der erste Schritt ist ein Antrag beim zuständigen Jugendamt. Dort wird geprüft, ob ein Hilfebedarf vorliegt und welche Maßnahme geeignet ist. Nach der Bewilligung vermittelt das Jugendamt Youventa als Träger. Wir nehmen Kontakt auf und lernen uns im Rahmen des Hilfeplanungsgesprächs kennen – gemeinsam mit dem Jugendamt besprechen wir dort die Ziele, die Ausgestaltung der Hilfe und was wir gemeinsam erreichen wollen.
Die Kosten für Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII trägt in der Regel das zuständige Jugendamt. Für Familien entstehen dabei üblicherweise keine direkten Eigenkosten. Ob und in welchem Umfang Kostenbeiträge erhoben werden können, richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen – das Jugendamt informiert Sie hierüber im Rahmen der Hilfeplanung.
Die Dauer einer Hilfe hängt vom Einzelfall ab und wird im Hilfeplan gemeinsam festgelegt. Regelmäßige Hilfeplangespräche geben allen Beteiligten Gelegenheit, den Verlauf zu bewerten und die Hilfe anzupassen. In vielen Fällen ist die Mitwirkung freiwillig und kann von Familien oder jungen Menschen beendet werden. In bestimmten Konstellationen – etwa im Kontext von Kinderschutzverfahren – können abweichende rechtliche Rahmenbedingungen gelten, über die das Jugendamt informiert.
Alle Informationen, die Sie uns anvertrauen, behandeln wir vertraulich. Daten werden nur dann weitergegeben, wenn es für die Durchführung der Hilfe erforderlich und mit Ihnen abgestimmt ist. Wir arbeiten nach den Vorgaben der DSGVO sowie dem besonderen Schutz sozialer Daten nach § 35 SGB I. In Kinderschutzangelegenheiten nach § 8a SGB VIII gelten die gesetzlich vorgesehenen Mitteilungspflichten.

Kontakt

Jugendämter, Familien oder Fachkräfte können sich direkt an uns wenden, um freie Kapazitäten zu prüfen oder eine Beratung zum Verfahren zu erhalten. Für weitere Informationen stehen wir gern zur Verfügung.